Beachten Sie | Unterschiede können sich u. a. aus dem Abzinsungszeitraum ergeben. Bei Sachleistungsverpflichtungen ist steuerlich der Zeitraum bis zum Erfüllungsbeginn maßgebend. Da handelsrechtlich auf das Ende der Erfüllung abgestellt wird, ergibt sich hier eine höhere Abzinsung und somit ein niedrigerer Wert.
Quelle | BFH-Urteil vom 20.11.2019, Az. XI R 46/17, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 214287