Rechengrößen in der Sozialversicherung: Geplante Werte für 2025

Die Rechengrößen der Sozialversicherung werden gemäß der Lohnentwicklung turnusgemäß angepasst und jährlich mittels Verordnung festgelegt. Nun liegt die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 im Entwurf vor.

Beachten Sie | Das Jahr 2024 ist das letzte Jahr mit unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen in den neuen und alten Bundesländern.
Ab 2025 werden einheitliche Werte gelten.

Nachfolgend sind wichtige Rechengrößen auszugsweise aufgeführt:

Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung: 8.050 EUR im Monat.

Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung: 5.512,50 EUR im Monat.

Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze): 6.150 EUR im Monat.

Quelle | BMAS, Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025