
Grundsteuer 2022
Die Grundsteuerreform 2022 stellt uns vor einige Herausforderungen. Diese möchten wir mit Ihnen gemeinsam bewältigen.
An dieser Stelle halten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden.
Außerdem erhalten Sie von uns eine Infobroschüre und ein Erklärvideo zu GrundsteuerDigital.

Grundvermögen Informationsbroschüre
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Umsetzung der Grundsteuerreform: Landingpage von Bund und Ländern gestartet
Die Praxis bereitet sich auf die Abgabe der Grundsteuererklärungen ab dem 01.07.2022 vor. Sie bahnt sich dabei mühsam einen Weg durch das Dickicht von Informationen und Voraussetzungen der unterschiedlichen Modelle. Die Länder und der Bund bieten ab sofort eine Hilfestellung an.
Die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes haben wie geplant die Landingpage www.grundsteuerreform.de eingerichtet (vgl. DStV-Information vom 17.12.2021). Die Internetseite gibt Auskunft über Wissenswertes zur Reform und einen Überblick über die Regelungen der Länder. Darüber hinaus bündelt sie die Links zu den relevanten Oberflächen der Länder und ermöglicht so den direkten Zugriff auf die Informationen. Die Internetseiten der Länder sind sehr individuell gestaltet. Einige sind bereits eingerichtet, andere befinden sich noch im Aufbau. Die jeweiligen Inhalte werden peu à peu ergänzt und immer wieder aktualisiert.
Wer beispielweise nach dem Zeitpunkt sucht, ab wann die Finanzämter die Informationsschreiben an die Eigentümerinnen und Eigentümer versenden, kann über die Landingpage gehen und auf den Internetseiten der Länder fündig werden. Nach aktuellen Planungen ergibt sich insoweit folgender Überblick für Schleswig-Holstein. Berlin plant keine individuellen Schreiben, sondern richtet sich voraussichtlich an bestimmte Zielgruppen wie Hausverwaltungen. Die Hansestadt Hamburg plant die Ausgestaltung der angekündigten Informationsoffensive noch. In Hessen geben die Kommunen die Informationsschreiben aus, so dass die Versandzeitpunkte variieren.

Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022