In 2021 soll der Sachbezugswert für freie Unterkunft 237 EUR monatlich (in 2020 = 235 EUR) betragen. Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung soll um 5 EUR auf dann 263 EUR steigen.
Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet, ergeben sich die nachfolgenden Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten:
Sachbezugswerte 2021 (in Klammern für 2020)
Mahlzeit monatlich kalendertäglich
Frühstück 55 EUR (54 EUR) 1,83 EUR (1,80 EUR)
Mittag- bzw. Abendessen 104 EUR (102 EUR) 3,47 EUR (3,40 EUR)
Quelle | Entwurf der Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und der Unfallversicherungsobergrenzenverordnung