Aktuelles

Im Monat Dezember 2025 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Für die Berechnung der Verzugszinsen ist der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Die Höhe wird jeweils zum 01.01. und 01.07. eines Jahres neu bestimmt.

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Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist der Sonderausgabenabzug von Beiträgen für eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung, die der (teilweisen) Absicherung von nicht durch die Pflege-Pflichtversicherung gedeckten Kosten wegen dauernder Pflegebedürftigkeit dient, verfassungsrechtlich nicht geboten. Denn der Gesetzgeber hat sich bewusst für ein Teilleistungssystem entschieden.

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Bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis kommt eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte beim Entleiher regelmäßig nicht in Betracht. Durch diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind die Fahrten zum Entleiher grundsätzlich nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten abzugsfähig.

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Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Nach dem vorliegenden Entwurf – mit der Zustimmung durch den Bundesrat ist wie in den Vorjahren zu rechnen – soll der Sachbezugswert für freie Unterkunft 285 EUR monatlich betragen (in 2025 = 282 EUR).

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Die Bundesregierung hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung (u. a. auch die Beitragsbemessungsgrenzen) aktualisiert.

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Ob ein Gutschein als Einzweck-Gutschein oder als Mehrzweck-Gutschein anzusehen ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins. Es kommt bei dieser Beurteilung nicht darauf an, ob ein Gutschein nach seiner Ausgabe zwischen Steuerpflichtigen übertragen werden kann, die im eigenen Namen handeln und in anderen Mitgliedstaaten als demjenigen ansässig sind, in dem der Leistungsort liegt. So lautet ein aktueller Beschluss des Bundesfinanzhofs. 

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Die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist nicht zu gewähren, wenn ein Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Die Steuerförderung setzt voraus, dass durch die Baumaßnahme bisher nicht vorhandene Wohnungen geschaffen werden. Dies erfordert, so der Bundesfinanzhof, eine Vermehrung des Wohnungsbestands.

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Bundesregierung will Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge verlängern

Die Kfz-Steuerbefreiung gilt bislang für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2025 erstmalig zugelassen bzw. komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Die Bundesregierung möchte diese steuerliche Begünstigung nun um fünf Jahre bis zum 31.12.2030 verlängern. Die maximal zehnjährige Steuerbefreiung soll jedoch begrenzt sein – und zwar längstens bis zum 31.12.2035. Dadurch soll es sich lohnen, frühzeitig ein reines Elektrofahrzeug anzuschaffen (Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, Regierungsentwurf vom 15.10.2025; Zustimmung durch den Bundesrat steht noch aus).

Durch das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BGBl I 2024, Nr. 323) wurde § 122a der Abgabenordnung (AO) mit Wirkung ab 2026 geändert. Dadurch werden elektronische Bescheide zur Regel – Papier zur Ausnahme. Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) hat die Änderungen jüngst zusammengefasst.

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Die Steuerbefreiung für die lebzeitige Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten kann auch dann zu gewähren sein, wenn der eine Ehegatte das Familienheim in eine Ehegatten-GbR einlegt, an der die Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. 

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Unterhaltsaufwendungen (beispielsweise an Eltern oder Kinder) können nach § 33a Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurde mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2025 geregelt, dass bei Geldzuwendungen die Zahlung der Unterhaltsleistungen durch Überweisung auf das Konto der unterhaltenen Person zu erfolgen hat. Zum Nachweis hat das Bundesfinanzministerium nun Stellung bezogen.

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Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, soll seinen Arbeitslohn bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei erhalten können. Nach dem Regierungsentwurf zur Aktivrente fallen aber weiterhin Sozialabgaben an. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

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Die Rechengrößen der Sozialversicherung werden gemäß der Lohnentwicklung turnusgemäß angepasst und jährlich mittels Verordnung festgelegt. Nun liegt die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 im Entwurf vor.

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Für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr gilt ein Freibetrag (bis 2014: Freigrenze) von je 110 EUR pro Arbeitnehmer. Das heißt: Bis zu diesem Betrag fallen keine Lohnsteuern und Sozialabgaben an. Das Finanzgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass Kosten für einen Bustransfer zu einer Jubilarfeier bei der Gesamtkostenermittlung außer Betracht bleiben.

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Wird beim Kauf einer Mietimmobilie ein Gesamtkaufpreis festgelegt, ist zu beachten, dass der Kaufpreis nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen ist.

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Unter gewissen Voraussetzungen sind Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzbar.

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