Denn wegen der dadurch intensivierten Prüf- und Beratungstätigkeit von Rentenversicherung und Künstlersozialkasse hat sich die Zahl der abgabepflichtigen Unternehmen erhöht. |
Was ist die Künstlersozialversicherung?
Über die Künstlersozialversicherung werden über 185.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die Künstler und Publizisten tragen – wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer – die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird finanziert durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 %), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.
Beachten Sie | Grundsätzlich gehören alle Unternehmen, die durch ihre Organisation, besondere Branchenkenntnisse oder spezielles Know-how den Absatz künstlerischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen, zum Kreis der künstlersozialabgabepflichtigen Personen. Weitere Informationen zur Abgabepflicht und -freiheit erhalten Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de.
Quelle | Künstlersozialabgabe-Verordnung 2020, BGBl I 2019, S. 1354; BMAS, PM vom 5.9.2019